„Ethische und rechtliche Implikationen von Mikrobiom-Proben für die Forschung“ – Präsentation von BBMRI.at-Partner beim WHO/IARC & BBMRI ELSI-Treffen in Frankreich

BBMRI.at-Partneruniversität Wien zeigte beim ELSI-Symposium vom 4.-6. Juni Perspektiven zum rechtlichen Status von Mikrobiom-Proben und zu Fragen des Datenschutzes und „Informed Consent“ auf.

Das Symposium wurde gemeinsam von BBMRI-ERIC, IARC/WHO und UNIMIB als Teil der BBMRI-Akademie organisiert und bot Ein- und Ausblicke aus den letzten 10 Jahren Forschung an ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen (ELSI) in Bezug auf Biobanken und biomedizinische Forschung. Dieses Treffen würdigte die zahlreichen Facetten der ELSI-Expertise in den verschiedenen Ländern, die sowohl aus der interdisziplinären Erbringung von Dienstleistungen als auch aus der Forschung stammten. Angesehene Referent*innen aus der ganzen Welt gaben ihr Fachwissen weiter. Die Sitzungen deckten ein breites Spektrum an Themen ab, darunter künstliche Intelligenz, Genetik und Genomik, Gender, Governance und die Einhaltung von Vorschriften bei der Datenerfassung, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Ein wesentlicher Aspekt der Diskussionen war auch die Relevanz ethischer und rechtlicher Implikationen für die Nutzung von Mikrobiomproben in der Forschung. Vertreter*innen der Universität Wien, die Partner in BBMRI.at ist, beleuchteten dieses Thema in Session 2 am 4. Juni und diskutierten offene Fragen wie den rechtlichen Status von Mikrobiomproben oder Fragen des Datenschutzes und der Einverständniserklärung.

 

Die Präsentation konzentrierte sich auf den Vorschlag der Europäischen Union zur Verordnung über Stoffe menschlichen Ursprungs, insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf Proben des menschlichen Mikrobioms, die für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Ethische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Forschung mit solchen Proben wurden ebenfalls kurz anhand einer verkürzten Literaturübersicht behandelt, wobei der Schwerpunkt auf den Fragen lag, die Biobanken (und insbesondere „Stuhlbanken“) betreffen können. Zu den ethischen und rechtlichen Fragen, die sich aus der Verwendung solcher Proben ergeben, gehören u. a. der Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen, die Einholung der Einverständniserklärung, die Steuerung der Möglichkeiten für die Entwicklung personalisierter Medizin und deren Verwendung als forensische Werkzeuge, die Umsetzung von Maßnahmen zur Lösung von Fragen der Offenlegungspflicht, das „Eigentum“ an Proben und ihr Handelswert oder die Produkthaftung und die Sicherheit von Arzneimitteln, die aus Proben des Mikrobioms hergestellt werden.

 

Der Schnittpunkt von Biobanking, Mikrobiom und Forschung werden anhand des EU-Projektes MICROBE veranschaulicht. MICROBE zielt darauf ab, Methoden und Technologien für das Biobanking von Mikrobiomproben zu entwickeln und einen operativen Rahmen für Mikrobiom-Biobanking unter Berücksichtigung der relevanten Dateninfrastruktur, der präanalytischen Probenqualität und Qualitätskontrolle sowie der notwendigen rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen zu erarbeiten.

Wo: IARC/WHO, Lyon, Frankreich

Wann: 4.-6. Juni 2024

 

Die Registrierung für diese 2 ½-tägige Veranstaltung erfolgt nach „First-come-first-serve“-Prinzip. Die Plätze sind auf 100 Teilnehmer beschränkt.