„Broad Consent“, nicht „Blanket Consent“
ChemieReport im Interview mit BBMRI.at-Direktor Kurt Zatoukal.
Im April hat der österreichische Nationalrat das das Anpassungsgesetz für Datenschutz in Wissenschaft und Forschung zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz eröffnet wissenschaftlichen Einrichtungen (inklusive der Forschungs- sowie Entwicklungsabteilungen von Pharmaunternehmen) den rechtlich durchsetzbaren Zugriff auf bestimmte Bestände personenbezogener Daten, die aufgrund von Bundesgesetzen geführt werden. Nicht zuletzt wird damit die sogenannte „Registerforschung“ erleichtert. Überdies hat das Gesetz das Ziel, die Rechtssicherheit bei der Arbeit mit Biobanken zu erhöhen.